Windpark Vestrup. Die geplanten Windkraftanlagen in Vestrup dürfen laut eines Gerichtsurteils vorerst nicht gebaut werden. Dies berichtet die Oldenburgische Volkszeitung in einem ausführlichen Bericht in ihrer heutigen Ausgabe. Das Gericht stellte erhebliche Mängel zum Artenschutz in dem betroffenen Bereich fest. Vestruper Anlieger hatten gemeinsam mit dem NABU gegen den Windpark prozessiert, der vor ihrer Haustür entstehen soll. Allein die Mängel in den Artenschutzgutachten hätten ausgereicht, die Realisierung des Vorhabens zu verbieten, auf die weiteren Einwände der Vestruper Windparkgegner wie Lärmschutz, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und damit gesundheitlich schädlichen Auswirkungen der Anlage auf die Anwohner sei das Gericht gar nicht mehr eingegangen, heißt es im Bericht.ro
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