Situation: Man geht in den Supermarkt, kauft dort Waren im Wert von weniger als 10 Euro ein und bezahlt an der Kasse mit einem 50 Euro-Schein. Man sagt noch beim Geben des Geldscheins, dass man 50 Euro gegeben hat. Die Kassiererin reagiert nicht und zahlt nur die Restsumme auf 10 Euro zurück. Bei der Reklamation bestreitet sie, 50 Euro erhalten zu haben. Sie behauptet, nur 10 Euro erhalten zu haben. Da sie, entgegen früherer Kassiererregeln den Geldschein schon in die Kasse gelegt hat, ist ein Beweis nicht mehr möglich.

Während man eine digitale Zahlung jederzeit kontrollieren kann, ist eine Barzahlung so nicht mehr für den Kunden kontrollierbar. Bei jeder Kartenzahlung wird der Zahlungsbetrag eindeutig gespeichert und kann auch im Nachherein reklamiert werden. Sobald man einen Geldschein in die Hand der Kassiererin legt, muss man ihr vertrauen, dass sie das Rückgeld ordnungsgemäß zurück gibt.

Früher wurde darauf Wert gelegt, Kassenvorgänge klar und deutlich abzuwickeln. Die Kassiererin nennt die Gesamtsumme, der Kunde bezahlt, die Kassiererin bestätigt das empfangene Geld und legt den Schein neben der Kasse. Erst wenn der Kunde das Restgeld akzeptiert, legt sie den Schein in die Kasse. Dies ist leider schon lange nicht mehr der Fall. Barzahlung an der Supermarktkasse ist mittlerweile eine Vertrauenssache geworden.

Digitale Bezahlung ist heute längst sicherer als Barzahlung geworden. Dies ist aber auch im Interesse der Konzerne. Die Kunden sollen auf digitale Bezahlung, im optimalen Fall sogar auf Zahlung mit einer Kundenkarte oder sogar App wechseln. Die Zahlung wird dann direkt digital belastet. Die Konzerne sammeln Kundendaten und sparen zugleich dabei Kosten. Außerdem sind digitale Zahlungen auch aus Sicht der Konzerne sicherer. Denn Kassierer können auch zu Lasten der Konzerne „falsch“ kassieren und viel Bargeld bedeutet für Einzelhändler auch hohen Aufwand an Sicherheitsmaßnahmen.