bloggt aus Bakum und aus seiner Welt

Schlagwort: Einzelhandel

Wie reklamiert man eine Barzahlung an einer Supermarktkasse?

Situation: Man geht in den Supermarkt, kauft dort Waren im Wert von weniger als 10 Euro ein und bezahlt an der Kasse mit einem 50 Euro-Schein. Man sagt noch beim Geben des Geldscheins, dass man 50 Euro gegeben hat. Die Kassiererin reagiert nicht und zahlt nur die Restsumme auf 10 Euro zurück. Bei der Reklamation bestreitet sie, 50 Euro erhalten zu haben. Sie behauptet, nur 10 Euro erhalten zu haben. Da sie, entgegen früherer Kassiererregeln den Geldschein schon in die Kasse gelegt hat, ist ein Beweis nicht mehr möglich.

Während man eine digitale Zahlung jederzeit kontrollieren kann, ist eine Barzahlung so nicht mehr für den Kunden kontrollierbar. Bei jeder Kartenzahlung wird der Zahlungsbetrag eindeutig gespeichert und kann auch im Nachherein reklamiert werden. Sobald man einen Geldschein in die Hand der Kassiererin legt, muss man ihr vertrauen, dass sie das Rückgeld ordnungsgemäß zurück gibt.

Früher wurde darauf Wert gelegt, Kassenvorgänge klar und deutlich abzuwickeln. Die Kassiererin nennt die Gesamtsumme, der Kunde bezahlt, die Kassiererin bestätigt das empfangene Geld und legt den Schein neben der Kasse. Erst wenn der Kunde das Restgeld akzeptiert, legt sie den Schein in die Kasse. Dies ist leider schon lange nicht mehr der Fall. Barzahlung an der Supermarktkasse ist mittlerweile eine Vertrauenssache geworden.

Digitale Bezahlung ist heute längst sicherer als Barzahlung geworden. Dies ist aber auch im Interesse der Konzerne. Die Kunden sollen auf digitale Bezahlung, im optimalen Fall sogar auf Zahlung mit einer Kundenkarte oder sogar App wechseln. Die Zahlung wird dann direkt digital belastet. Die Konzerne sammeln Kundendaten und sparen zugleich dabei Kosten. Außerdem sind digitale Zahlungen auch aus Sicht der Konzerne sicherer. Denn Kassierer können auch zu Lasten der Konzerne „falsch“ kassieren und viel Bargeld bedeutet für Einzelhändler auch hohen Aufwand an Sicherheitsmaßnahmen.

Braucht mein Dorf Bakum unbedingt einen Rossmann?

Die Gemeindeverwaltung meines Wohnorts Bakum hat sich wieder mal mit dem Thema Einzelhandel beschäftigt und verfügt über ein aktualisiertes Einzelhandelskonzept, lese ich in der örtlichen Zeitung. Dies gilt als rechtliche Grundlage für die Ansiedelung von Einzelhandel oder Erweiterung des vorhandenen Angebotes. So erfahre ich, dass der Lidl-Markt erweitert werden soll. Das ist schön, aber ist dies wirklich nötig? Für die Versorgung Gemeinde Bakum ist der Lidl Markt eigentlich groß genug. Er ist so attraktiv, dass sogar Busse von außerhalb anfahren, damit Kunden dort einkaufen können. Der Combi Markt liegt gleich nebenan. Außerdem gibt es noch einen Getränkemarkt. Sowohl Lidl als auch Combi bieten ein Grundsortiment an Drogerieartikeln an. Eigentlich ist damit die Grundversorgung gewährleistet.

Der Ortskern von Bakum selber bleibt weiterhin relativ tot. Nur eine neue Gastwirtschaft ist dort entstanden, ansonsten gibt es kaum noch Einzelhandel in Bakum. Gäbe es nicht zwei Bäckereien, die am Morgen noch frequentiert werden, wäre in Bakum „tote Hose“. Der Schlecker Drogerie Markt schloss vor Jahren. Auch im früheren Geschäft „Radio Schmutte“ ist nicht mehr viel los. Ein Einkaufsmagnet im Dorf ist nur noch „Blumen Heyermann“. Die Grundversorgung wird durch Combi und Lidl gewährleistet. Und wem dies nicht ausreicht, der ist mit dem Auto in wenigen Minuten in Falkenrott beim Famila Markt oder in der Vechtaer Innenstadt, wo es gleich zwei Drogeriemärkte an der Großen Straße gibt. Ich finde meine Artikel leider nicht bei Rossmann, sondern „nur“ bei DM. Oder eben auch bei Famila oder Combi. Ich brauche keinen Rossmann.

Warum man vieles nur noch über Amazon bestellen kann

Traurig, aber leider wahr. Vieles geht nur noch über Amazon. So hatte ich bei einem Onlineshop etwas bestellt und sogar per Vorkasse bezahlt, aber leider bekomme ich die Ware nicht. Dabei wurde die Lieferung innerhalb von fünf Tagen versprochen. Mit der Hotline wurde ich nur mit einem Sprachautomaten verbunden, der mein Anliegen zwar freundlich entgegennahm, aber das war es dann auch. Erst nach einer Email bekam ich eine Antwort: Der Artikel würde direkt über den Hersteller versendet, der könne mir den Artikel aber krankheitsbedingt und wegen des hohen Bestellaufkommens erst in zwei Wochen ausliefern. Nach mehreren Schriftwechseln erhielt ich den Bescheid, dass der Kauf storniert und mir der Betrag zurückgezahlt werden soll. Der Online-Shop will bei Ebay und Amazon „Bestnoten“ erhalten haben, von mir bekommt er ein deutliches „Ungenügend“.

Heute war ich im stationären Handel, um mir ein Ersatzarmband für meine Smart-Watch zu kaufen. Der Händler verkauft zwar Handys der gleichen Marke, aber keine Armbänder für die Smartwatch der gleichen Marke. Auch das heißt für mich „Ungenügend“. Im stationären Handel findet man immer seltener, was man sucht. Dann bleibt eben nur noch Amazon. Darüber verkaufen zwar oft die gleichen Shops, bei denen man eigentlich die Ware auf kaufen könnte, aber sie können es sich bei Amazon nicht leisten, nicht liefern zu können, was sie versprechen, sonst fliegen sie dort raus.

Ich halte das für sehr bedenklich. Aber leider ist das offensichtlich nicht anwendbar. Bei Onlineshops, die man nicht kennt, weiß man nie, ob sie seriös und verlässlich sind. Also kauft man nur noch bei Amazon, zumal es im Handel die Ware nicht mehr gibt. Täglich flitzen bei uns die Amazon Lieferwagen herum, um die bestellte Ware auszuliefern. Es ist ein Trauerspiel!

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